31.1. Krankenkassen mit EDV überfordert! Wer haftet für den Schaden?

Reinhard (Reinhard_info) on 31.01.2021

Gleich in zwei Bereichen bemerke ich, dass unsere Krankenkassen mit ihren EDV Programmen nicht zurecht kommen.

Weder wird mein Krankenkassenbeitrag richtig berechnet, noch bekommen wir die Gutscheine für FFP2 Masken zugesandt. Wer haftet eigentlich für die dadurch entstandenen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden?

Gutscheine für FFP2 Masken

Während die uns nachfolgende Generation (Jahrgang 1976, 1983,1986) in der Familie schon vor dem 30. Januar ihre Gutscheine für die FFP2 Masken erhalten hat, ist bisher noch kein Brief mit Gutscheinen für mich (1950, erhöhte Gefahr für schwere Erkrankung weil unspezifische Killerzellen im Blut fehlen) oder meine Frau (1957) eingetroffen. Schuld daran ist natürlich die EDV, nicht die Mitarbeiter.

Krankenkassenbeitrag für Rentner

Auch am Abzug von überhöhten Krankenkassenbeiträgen ist natürlich die EDV schuld, nicht irgend ein Mitarbeiter. Seit Januar 2020 (!) gilt ein Freibetrag für Betriebsrenten beim Krankenkassenbeitrag. Gesteuert wird die Berücksichtigung des Freibetrags von der jeweiligen Krankenkasse. Sie speist die Info in die EDV Systeme der jeweiligen Zahlstelle der Renten ein. Bei mir sind es zwei Zahlstellen, weil ich zwei zusätzliche Renten beziehe. Im Dezember 2020 habe ich bemerkt, dass dieser Freibetrag nicht berücksichtigt wurde und mir rund 300,- € zuviel Krankenkassenbeitrag für 2020 abgezogen wurde. Deshalb habe ich nachgeforscht.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen der Zahlstellen entschuldigen sich damit, dass sie nicht manuell in die Abrechnung meiner Rente in ihrem EDV System eingreifen können. Die Krankenkasse mache die Vorgaben. Die Mitarbeiterin der Krankenkasse entschuldigt sich damit, dass ein Fehler in ihrem EDV-Programm vorliegt und sie diesen nicht manuell beeinflussen kann. Inzwischen habe ich ein neues Entschuldigungsschreiben von einer meiner Zahlstellen für die Abrechnung im Januar bekommen. Sie werden den immer noch vorhandenen Fehler in der Abrechnung nachträglich manuell korrigieren und mir den zuviel gezahlten Beitrag gut schreiben. 13 Monate nach in Kraft treten des Gesetzes ist meine Krankenkasse noch nicht in der Lage für eine fehlerfreie Abrechnung zu sorgen! Wo leben wir denn???

Beide Fehler zusammen zeigen mir, dass wir bei der Digitalisierung einen größeren Augenmerk auf Fehlertolleranz und Fehlerkorrektur bei den Programmen legen sollten. Es darf nicht sein, dass so gravierende Fahler nicht kurzzeitig korrigiert werden können. Wenn das doch der Fall ist, sollten die Verantwortlichen für den dadurch entsandenen Schaden haftbar gemacht werden. Wer zahlt mir die Zinsen für den seit 13 Monaten zuviel einbehaltenen Beitrag? Wer zahlt meine Gesundheitskosten, wenn ich doch noch schwer an Corona erkranken sollte?

Zum Weiterlesen:

Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

Nachforderung meiner MetallRente. Obwohl mir schon bei meiner Betriebsrente zuviel KV-Beitrag abgezogen wurde, holt sich jetzt die Krankenversicherung weitere Beiträge von meiner Zusatzrente und kürzt diese damit auf 30,- €!

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