2.4. Die Grünen in BW wollen wieder mit der CDU koalieren

Reinhard (Reinhard_info) on 02.04.2021

Egal wie man es dreht und wendet, die Landtagswahlen im März haben nicht genügend Klimaschützer in den Landtag gebracht. Deshalb muss die Klimabewegung mit aller Kraft für die Einhaltung der Ziele von Paris weiter kämpfen.

Schaut man bei den Zielen der CDU Fraktion nach, dann soll der Klimaschutz möglichst ohne viel Veränderung zur aktuellen Politik stattfinden. An erster Stelle steht die Klimaschutz Stiftung. Eine moderne Form des Ablass Handels. Weiter heißt es dort:

"Keine Scheuklappen bei neuen Technologien! 

Wir wollen Technologieoffenheit für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft von morgen. Mit welchen Instrumenten wir unsere Klimaschutzziele erreichen, erforschen Ingenieure und Wissenschaftler. Ob sich die Wasserstofftechnologie, synthetische Kraftstoffe oder Batterien am Markt durchsetzen werden, sollte die Politik nicht durch einseitige und zum Teil unfaire  Vorgaben vorwegnehmen wollen."

"... sollte die Politik nicht durch einseitige und zum Teil unfaire Vorgaben vorweg nehmen wollen." Was damit wohl gemeint ist? Erstens haben wir keine Zeit mehr für weitere Experimente, zweitens sind die wissenschaftlichen Fakten für den Anteil an Klimaschutz der Wasserstofftechnologie und der synthetischen Kraftstoffe schon erforscht. Beide Techniken sind nur in den Fällen sinnvoll, in denen es keine klimafreundlichere Alternativen gibt. Trotzdem setzt die CDU weiterhin unter Federführung des Oberlobbyisten Joachim Pfeiffer MdB weiterhin für massive Steuergelder an entsprechende Firmen ein.


Auch bei der FDP Landtagsfraktion stößt ein interessierter Leser schnell auf Hemmschuhe für den Klimaschutz statt auf Beschleunigung durch staatliches Handeln. Hier nur als ein Beispiel die Position der FDP Fraktion zur Windenergie:
"Dafür setzen wir uns ein:

  • Es muss auch Gebiete geben, in denen die Nutzung der Windenergie tabu ist. Im Landesplanungsgesetz wollen wir daher wieder zur regionalplanerischen Festsetzung von Windenergie-Ausschlussgebieten zurückkehren, wie sie bis 2012 vorgesehen war.
  • Der noch aus dem Jahr 2002 stammende Landesentwicklungsplan (LEP) braucht auch energiepolitisch ein Update. Wir wollen darin harte Windenergie-Ausschlusskriterien festlegen, um beispielsweise UNESCO-Biosphärengebiete, besonders sensible Waldökosysteme oder touristisch wertvolle Landschaftsbilder zu schützen.
  • Zudem wollen wir im LEP einen planerischen Vorsorgeabstand von 1.500 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauungen festlegen.
  • Fernziel bleibt für uns weiterhin eine landesgesetzliche Abstandsregelung in Abhängigkeit zur jeweiligen Anlagenhöhe (z.B. 10-Höhen-Regelung wie in Bayern). Damit dies im Landesrecht wieder möglich wird, fordern wir eine Bundesratsinitiative zur Reaktivierung der bis 31. Dezember 2015 befristeten Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches."

Alles Forderungen, die den Ausbau der Windenergie behindern ohne dass es die FDP explizit sagen muss.

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