24.10.22 Zivilen Widerstand in die Verfassung

Reinhard (Reinhard_info) on 24.10.2022

Angesichts der verheerenden Zerstörungen und der unzähligen Toten durch den militärischen Widerstand in der Ukraine entstand in mir der Gedanke für die Festschreibung des Vorrangs eines zivilen Widerstands in unsere Verfassung. Auch der Rückblick auf die Erfolglosigkeit der Bundeswehr Einsätze in Afghanistan, im Kosovo, in Mali, um nur die bekanntesten Beispiele zu nennen, zeigen auf, dass wir unsere "Sicherheit neu denken" sollten. Für den Klimaschutz, der im Zeichen dieses Krieges ganz unter die Räder kommt, wäre eine Neuausrichtung unserer Verteidigungsstrategie ebenfalls dringend erforderlich.

Angesichts der verheerenden Zerstörungen und der unzähligen Toten durch den militärischen Widerstand in der Ukraine entstand in mir der Gedanke für die Festschreibung des Vorrangs eines zivilen Widerstands in unsere Verfassung. Auch der Rückblick auf die Erfolglosigkeit der Bundeswehr Einsätze in Afghanistan, im Kosovo, in Mali, um nur die bekanntesten Beispiele zu nennen, zeigen auf, dass wir unsere "Sicherheit neu denken" sollten. Für den Klimaschutz, der im Zeichen dieses Krieges ganz unter die Räder kommt, wäre eine Neuausrichtung unserer Verteidigungsstrategie ebenfalls dringend erforderlich.

Hier mein erster Entwurf für eine Forderung nach Festschreibung des Vorrangs zivilen Widerstands vor militärischem Widerstand in unsere Verfassung. Anregungen, Ergänzungen und Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht!

Gewaltfreier Widerstand (zivile Verteidigung) ins Grundgesetz

Gewaltfreier Widerstand muss genauso eingeübt werden wie militärische Verteidigung. Deshalb sollte diese Form der Verteidigung mit ins Grundgesetz aufgenommen werden. In der Umsetzung sollte es schon in den Schulen Unterrichtseinheiten und Übungen zum Gewaltfreien Widerstand geben. An den Volkshochschulen und von allen anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollten ebenfalls Kurse zur Gewaltfreien Verteidigung angeboten werden.

Bisher ist in §20 Absatz 4 ein Recht auf Widerstand definiert: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (2) Untere andere Abhilfe sollte militärische Verteidigung nicht mitgezählt werden. Zivile Verteidigung vor militärische Verteidigung!

Im Artikel 73 GG Absatz 1 ist eine zivile Verteidigung definiert, die allerdings nur den Zivilschutz meint, nicht den Widerstand gegen Angreifer von außen: Nicht-militärische Maßnahmen im Rahmen der → Gesamtverteidigung, die sich auf Art. 73 Ziff. 1 Grundgesetz beziehen; unterteilt in: Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit Gütern und Leistungen, Unterstützung der Streitkräfte und den → Zivilschutz (1)

Ziviler Widerstand sollte in einer Übergangsphase zumindest vorrangig vor militärischem Widerstand sein. Endziel ist, jeden militärischen Widerstand auf die UNO zu übertragen.

Meine Vision: Am Ende des Prozesses gibt es nur noch bei der UNO eine Armee für militärischen Widerstand. Die Größe dieser Armee wird von der Aufgabe bestimmt, Armeen anderer Staaten oder Terrorgruppen zu entwaffnen.

Ziviler Widerstand muss genauso eingeübt werden wie militärischer Widerstand, um erfolgreich eingesetzt werden zu können. Deshalb verpflichtet die Aufnahme des zivilen Widerstands in das Grundgesetz auch zu entsprechenden Infrastrukturen und Ausbildungsangeboten.

Ausbildungsangebote: Schon in den Schulen sollte es Unterrichtseinheiten zivilen Widerstands geben. Alle Angebote für die Erwachsenenbildungen, ob Volkshochschulen oder kirchliche Bildungswerke sollten verpflichtend ebenfalls Kurse in zivilem Widerstand enthalten. Wie beim Erste Hilfe Kurs sollte jedem Bürger regelmäßig auch eine Auffrischung des gelernten angeboten werden.

Infrastruktur: Für jede Region wird ähnlich den ehemaligen Kreiswehrersatzämtern in ein Amt für Zivilen Widerstand eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die geeigneten Maßnahmen des zivilen Widerstands für die Region zu identifizieren und in die Übungsprogramme zu integrieren.

Im Übrigen gelten die Vorschläge „Sicherheit neu denken“. (3)

Aus diesem Grund schlage ich vor, den § 20 GG Absatz 4 neu zu formulieren:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, ob von innen oder von außen, haben alle Deutschen das Recht zum zivilen Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Erst wenn ziviler Widerstand nicht mehr möglich ist, darf auch militärischer Widerstand ausgeübt werden.

Quellen:

(1) https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/Z/zivile-verteidigung.html

(2) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

(3) https://www.sicherheitneudenken.de/sicherheit-neu-denken-unsere-vision/unser-szenario/?

PDF Datei des Entwurfs zum Download

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